Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Christiansen, Lasse und Sumono, Lorine GbR | Stand: 16.03.2026
***§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „AGB“ oder „Geschäftsbedingungen“) zwischen der Christiansen, Lasse und Sumono, Lorine GbR, Waldecker Straße 18, 60433 Frankfurt am Main, Deutschland (nachfolgend: „Auftragnehmerin“) und dem Auftraggeber (nachfolgend: „Auftraggeber“, Auftragnehmerin und Auftraggeber nachfolgend jeweils einzeln „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien und gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
Sämtliche Angebote der Auftragnehmerin (z. B. auf ihrer Website, auf ihren Social-Media-Profilen, in Präsentationen oder in Auftragsangeboten) sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber.Der Vertrag kommt durch Auftragserteilung durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch die Auftragnehmerin zustande.
§ 3 Leistungen der Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen in den Bereichen Branding, Videoproduktion, Webdesign sowie im Bereich der Gestaltung von Marketing- und Kommunikationsmaterialien. Der Auftraggeber kann hierbei zwischen verschiedenen Leistungspaketen wählen.Über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinaus kann der Auftraggeber zusätzliche Module oder optionale Erweiterungen hinzubuchen (nachfolgend: „Add-Ons“).Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erbringung einzelner Leistungen geeigneter und sorgfältig ausgewählter Dritter zu bedienen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragnehmerin bei der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen in angemessener Weise zu unterstützen (nachfolgend: „Mitwirkungspflichten“). Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige, vollständige und unentgeltliche Bereitstellung sämtlicher für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Konzepte, Texte, Materialien, sonstige Corporate-Design-Vorgaben, Daten, technischen Voraussetzungen, Zugänge sowie Zugangsdaten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Informationen richtig, vollständig und aktuell sind.Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich vereinbarte Leistungs- und Ausführungsfristen angemessen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Verzögerungen, Leistungseinschränkungen oder Mehrkosten, die auf der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen.
§ 5 Preise, Abrechnung und Zahlungsmittel
Die in den Angeboten der Auftragnehmerin (z. B. auf der Website, auf Social-Media-Profilen, in Präsentationen oder in Auftragsangeboten) angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen werden von der Auftragnehmerin per E-Mail an die vom Auftraggeber angegebenen Kontaktdaten übermittelt. Die Rechnung gilt am Tag der Versendung der E-Mail als zugegangen. Alle Zahlungen sind ohne Abzug auf das von der Auftragnehmerin in den Rechnungen angegebene Geschäftskonto zu leisten. Zulässige Zahlungsmittel sind SEPA-Lastschrift sowie die Zahlung auf Rechnung. Andere Zahlungsmittel werden nicht akzeptiert.
§ 6 Vergütung; weitere Kosten
Der Auftraggeber zahlt abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang und der Vertragslaufzeit einen einmaligen Gesamtbetrag an die Auftragnehmerin (nachfolgend: „Vergütung“).
Sofern zwischen den Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist die Vergütung bei Vertragsbeginn in voller Höhe fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung auf das Geschäftskonto der Auftragnehmerin zu überweisen. Die Vorleistungspflicht trägt dem berechtigten Interesse der Auftragnehmerin an Planungssicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Disposition personeller, zeitlicher und sachlicher Ressourcen, Rechnung.
Eine Ratenzahlung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die Höhe und Fälligkeit der Raten bestimmen sich nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Zahlungsplan. Sofern kein Zahlungsplan vereinbart wurde, ist die erste Rate innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung fällig. Die weiteren Raten werden jeweils einen Monat nach Fälligkeit der vorhergehenden Rate fällig.
Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs sind, jedoch als zusätzliche Module oder optionale Erweiterungen gebucht werden können („Add-Ons“), werden gesondert vergütet. Art, Umfang und Vergütung der Add-Ons ergeben sich aus dem jeweiligen Auftragsangebot oder einer sonstigen gesonderten Vereinbarung. Die Vergütung der Add-Ons ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Leistungen, die über den ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen und eine zusätzliche eigene Tätigkeit der Auftragnehmerin erfordern (nachfolgend: „Zusatzleistungen“), werden ebenfalls gesondert vergütet. Zusatzleistungen liegen insbesondere vor bei nachträglichen Änderungs- oder Erweiterungswünschen des Auftraggebers, zusätzlichen Designarbeiten, strukturellen Anpassungen/Erweiterungen oder sonstigen Leistungen, die nicht vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.
Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand auf Grundlage eines Stundensatzes von 120 EUR zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber vor Durchführung der Zusatzleistungen über den voraussichtlichen Mehraufwand informieren. Die Ausführung erfolgt erst nach entsprechender Beauftragung in Textform. Die Vergütung der Zusatzleistungen ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Entstehen der Auftragnehmerin im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags Aufwendungen, die keine Vergütung für eine eigene Leistung darstellen, sondern insbesondere an Dritte zu zahlende oder sonstige erforderliche Auslagen betreffen (nachfolgend: „Nebenkosten“), sind diese vom Auftraggeber gesondert zu erstatten. Hierzu zählen insbesondere Kosten für Fremdleistungen Dritter, Produktions- und Druckkosten, Kosten für Modelle sowie Bild-, Video- oder Audiomaterial, Lizenzgebühren sowie sonstige Aufwendungen für den Erwerb oder die Einräumung von Nutzungsrechten Dritter. Nebenkosten werden dem Auftraggeber vor Auslösung angezeigt und nur nach dessen Freigabe in Textform beauftragt, sofern sie nicht bereits im Auftragsangebot ausdrücklich vorgesehen sind. Reise- und Übernachtungskosten sowie sonstige Spesen (nachfolgend: „Reisekosten“) werden ebenfalls gesondert erstattet, sofern sie zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich und zuvor abgestimmt wurden. Nebenkosten und Reisekosten werden nach tatsächlichem Anfall auf Nachweis abgerechnet und sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des jeweiligen Nachweises zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde.
§ 7 Haftung
Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie;für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin beruhen; sowiefür Schäden, die auf der fahrlässigen Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflichten“), beruhen, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu erwartenden Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen.§ 8 Verschwiegenheitspflicht. Die Parteien sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht auch über die Beendigung der Vertragsbeziehung hinaus.Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Leistungserbringung überlassenen und bekanntgewordenen vertraulichen Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Daten, Unterlagen, Inhalte, Geschäftsgeheimnisse und sonstiges Know-how, der jeweils anderen Partei (nachfolgend: „vertrauliche Informationen“) streng vertraulich zu behandeln und ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der anderen Partei keinem Dritten gegenüber zu offenbaren oder weiterzugeben. Erlaubt ist die Offenbarung oder Weitergabe, soweit es zur Leistungserbringung erforderlich ist.Die Verpflichtung gemäß Absatz 1 gilt nicht für solche vertraulichen Informationen, dieohne eine Verletzung dieser Verschwiegenheitsvereinbarung zum Zeitpunkt der Offenbarung bereits öffentlich bekannt sind; oderdie jeweilige Partei aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenlegen muss.Erlaubt ist die Weitergabe an gesetzlich zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtete Dritte (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater).
§ 9 Arbeitsergebnisse
Sofern zwischen den Parteien oder in den Besonderen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist, verbleiben sämtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte und sonstige Rechte an geistigem Eigentum, an allen im Rahmen des Vertrags durch die Auftragnehmerin bereitgestellten Informationen, Materialien, Konzepten, Methoden, Unterlagen sowie sonstigen Arbeitsergebnissen ausschließlich bei der Auftragnehmerin.Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die in Absatz 1 genannten Inhalte und Arbeitsergebnisse für andere als die vertraglich ausdrücklich vorgesehenen Zwecke zu verwenden.
§ 10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Auftraggeber ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder wird von der Auftragnehmerin nicht bestritten.Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und der Gegenanspruch unbestritten oder entscheidungsreif ist.
§ 11 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Auftragnehmerin hat das Recht, die AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die geplanten Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Auftraggebers zu der Änderung der AGB gilt als erteilt, wenn er der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerspricht.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.Widerspricht der Auftraggeber der Änderung der AGB form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Die Auftragnehmerin behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis zu kündigen.Eine Änderung der AGB mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers ist jederzeit möglich.§ 12 Schlussbestimmungen
Im Falle der Unwirksamkeit oder Teilunwirksamkeit einer dieser Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Eine unwirksame oder teilunwirksame Geschäftsbedingung ist durch eine Geschäftsbedingung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sind die Gerichte in Frankfurt am Main ausschließlich zuständig, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
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Besondere Geschäftsbedingungen
der Christiansen, Lasse und Sumono, Lorine GbR
für „Branding” (Brand Start, Brand Build, Brand Impact & ReBrand)
Stand: 16.03.2026
***§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „Geschäftsbedingungen“) zwischen der Christiansen, Lasse und Sumono, Lorine GbR, Waldecker Straße 18, 60433 Frankfurt am Main, Deutschland (nachfolgend: „Auftragnehmerin“) und dem Auftraggeber (nachfolgend: „Auftraggeber“, Auftragnehmerin und Auftraggeber nachfolgend jeweils einzeln „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien und gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, deren Vertragsgegenstand „Branding“ ist.
Die Besonderen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine oder Besondere Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Die Besonderen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB.
§ 2 Vertragsgegenstand; Vertragslaufzeit
Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Leistungen im Bereich Markenstrategie (nachfolgend: „Brand Strategy“) sowie die Erstellung von Markendesign (nachfolgend: „Brand Design“) durch die Auftragnehmerin für den Auftraggeber.Sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart ist, beginnt der Vertrag mit Vertragsunterzeichnung durch beide Parteien (nachfolgend: „Vertragsbeginn“). Der Vertrag wird für die vereinbarte Laufzeit geschlossen (nachfolgend: „Vertragslaufzeit“). Sofern keine Laufzeit vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit von einem Monat (nachfolgend: „Mindestlaufzeit“).
§ 3 Leistungen der Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin erbringt für den Auftraggeber Leistungen in den Bereichen Markenstrategie sowie Markendesign (nachfolgend: „Leistungen“).
Der Auftraggeber kann zwischen den Leistungspaketen „Brand Start“, „Brand Build“, „Brand Impact“ sowie „ReBrand“ wählen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber die Add-Ons „Brand Clarity Sprint“, „Homepage Impact“, sowie weitere Add-Ons hinzubuchen.
Maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs des bzw. der von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen sowie etwaiger hinzugebuchter Add-Ons sind ausschließlich die im Auftragsangebot ausdrücklich definierten Leistungen.Die Leistungen im Bereich der Brandstrategie erfolgen als Dienstleistungen (nachfolgend: „Dienstleistungen“). Die Auftragnehmerin schuldet insoweit die fachgerechte Beratung, Analyse und konzeptionelle Entwicklung von Markenstrategien. Die Auftragnehmerin ist in der Organisation und Durchführung der Dienstleistungserbringung frei und unterliegt insoweit keinen Weisungen des Auftraggebers. Die Leistungen im Bereich der Markenstrategie sind mit der ordnungsgemäßen Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen erbracht. Die Auftragnehmerin schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die erfolgreiche Umsetzung oder Implementierung der Maßnahmen beim Auftraggeber.
Die Leistungen im Bereich Brand Design erfolgen als Werkleistungen (nachfolgend: „Werkleistungen“). Die Auftragnehmerin erbringt insoweit gestalterische Leistungen zur visuellen Ausarbeitung der Marke, insbesondere durch Entwicklung von Gestaltungselementen wie Logo, Typografie, Farbwelt, grafischen Elementen oder Anwendungsbeispielen. Geschuldet ist die Erstellung der im Auftragsangebot vereinbarten Gestaltungsergebnisse.Sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist im Bereich Brand Design eine kostenfreie Korrekturschleife im Rahmen der Konzeptionsphase, der Designphase sowie der Finalisierungsphase enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst geringfügige Änderungen innerhalb des bereits abgestimmten Konzepts, insbesondere Änderungen an grafischen Gestaltungselementen, Typografie, Farbgestaltung, Layout oder einzelnen Anwendungsbeispielen. Änderungen, die über geringfügige Anpassungen hinausgehen, insbesondere Änderungen am zugrunde liegenden Markenkonzept, an der Markenpositionierung oder an wesentlichen Gestaltungsgrundlagen, sowie nachträgliche Erweiterungen des Leistungsumfangs, gelten als Zusatzleistungen gemäß § 6 Absatz 5 der AGB und werden gesondert vergütet. Korrekturwünsche sind vom Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vorlage der jeweiligen Entwurfsfassung mitzuteilen.Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erbringung einzelner Leistungen geeigneter und sorgfältig ausgewählter Dritter zu bedienen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragnehmerin bei der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen in angemessener Weise zu unterstützen (nachfolgend: „Mitwirkungspflichten“). Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige, vollständige und unentgeltliche Bereitstellung sämtlicher für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Konzepte, Texte, Materialien, sonstige Corporate-Design-Vorgaben, Daten, technischen Voraussetzungen, Zugänge sowie Zugangsdaten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Informationen richtig, vollständig und aktuell sind.Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich vereinbarte Leistungs- und Ausführungsfristen angemessen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Verzögerungen, Leistungseinschränkungen oder Mehrkosten, die auf der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen.
§ 5 Gewährleistung; Verjährung
Soweit die Auftragnehmerin Werkleistungen schuldet, gelten die gesetzliche Gewährleistungsrechte.Gewährleistungsansprüche verjähren – außer bei Arglist oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften – innerhalb von 1 Jahr ab Abnahme.§ 6 Abnahme
Die Abnahme gilt ausschließlich für Werkleistungen der Auftragnehmerin. Die Abnahme der von der Auftragnehmerin erbrachten Werkleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Nach Fertigstellung der geschuldeten Werkleistungen zeigt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber die Abnahmebereitschaft an, insbesondere durch Übermittlung der Gestaltungsergebnisse, des Brand Books oder der vereinbarten Designunterlagen in digitaler Form.Die Werkleistungen gelten insbesondere als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Gestaltungsergebnisse nutzt oder veröffentlicht oder innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist die Abnahme nicht wegen eines wesentlichen Mangels verweigert.
§ 7 Vergütung
Der Auftraggeber zahlt abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang und der Vertragslaufzeit einen Gesamtbetrag an die Auftragnehmerin (nachfolgend: „Vergütung“).
Die Vergütung ist zu 50 % bei Vertragsbeginn fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung auf das Geschäftskonto der Auftragnehmerin zu überweisen. Die Vorleistungspflicht trägt dem berechtigten Interesse der Auftragnehmerin an Planungssicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Disposition personeller, zeitlicher und sachlicher Ressourcen, Rechnung. Die restlichen 50 % der Vergütung sind nach Erbringung der Dienstleistungen bzw. bei Abnahme des Werkes fällig und sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Dienstleistungserbringung bzw. Abnahme auf das Geschäftskonto der Auftragnehmerin zu überweisen.Eine Ratenzahlung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die Höhe und Fälligkeit der Raten bestimmen sich nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Zahlungsplan.Add-Ons (§ 6 Absatz 4 der AGB), Zusatzleistungen (§ 6 Absatz 5 der AGB) sowie Neben- und Reisekosten (§ 6 Absatz 6 der AGB) werden gesondert vergütet.
§ 8 Zahlungsverzug des Auftraggebers
Der Auftraggeber gerät mit der Zahlung der Vergütung gemäß § 7 der Besonderen Geschäftsbedingungen in Verzug, wenn der Betrag nicht innerhalb der vorgesehenen Zahlungsfrist auf dem Geschäftskonto der Auftragnehmerin eingegangen ist. Im Falle des Verzugs ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere etwaiger Verzugsschäden, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§ 9 Geistiges Eigentum
Die Auftragnehmerin räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen der Leistungen im Bereich Brand Design erstellten Gestaltungsergebnissen, insbesondere an Logos, grafischen Gestaltungselementen, Farb- und Typografiekonzepten, für eigene geschäftliche Zwecke ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die Gestaltungsergebnisse in allen bekannten und zukünftigen Medien zu verwenden, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen sowie für Marketing-, Kommunikations- und Unternehmenszwecke zu nutzen.
Die Herausgabe von offenen Arbeitsdateien, Projektdateien oder Layout-Originaldateien (z. B. Design- oder Entwicklungsdateien) ist nicht geschuldet, sofern die Parteien dies nicht ausdrücklich vereinbart haben.Soweit im Rahmen der Leistungen Drittinhalte (insbesondere Schriftarten, Bilder, Grafiken oder sonstige Designelemente) verwendet werden, gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Rechteinhaber.Die Auftragnehmerin bleibt berechtigt, die im Rahmen des Projekts entstandenen Gestaltungsergebnisse zu eigenen Referenz- und Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, in Präsentationen oder in Portfolios, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Auftraggebers verletzt werden.
***Besondere Geschäftsbedingungen
der Christiansen, Lasse und Sumono, Lorine GbR
für „Videoproduktion” (Trust Start, Trust Build & Trust Impact)
Stand: 16.03.2026
***§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „Geschäftsbedingungen“) zwischen der Christiansen, Lasse und Sumono, Lorine GbR, Waldecker Straße 18, 60433 Frankfurt am Main, Deutschland (nachfolgend: „Auftragnehmerin“) und dem Auftraggeber (nachfolgend: „Auftraggeber“, Auftragnehmerin und Auftraggeber nachfolgend jeweils einzeln „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien und gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, deren Vertragsgegenstand „Videoproduktion“ ist.
Die Besonderen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine oder Besondere Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.Die Besonderen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB.
§ 2 Vertragsgegenstand; Vertragslaufzeit
Gegenstand dieses Vertrags ist die Konzeption, Planung und Produktion einschließlich Postproduktion von Videos durch die Auftragnehmerin für den Auftraggeber.Sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart ist, beginnt der Vertrag mit Vertragsunterzeichnung durch beide Parteien (nachfolgend: „Vertragsbeginn“). Der Vertrag wird für die vereinbarte Laufzeit geschlossen (nachfolgend: „Vertragslaufzeit“). Sofern keine Laufzeit vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit von einem Monat (nachfolgend: „Mindestlaufzeit“).
§ 3 Leistungen der Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin erbringt für den Auftraggeber Leistungen in den Bereichen Konzeption und Planung von Videos sowie Videoproduktion einschließlich Postproduktion (nachfolgend: „Leistungen“).
Der Auftraggeber kann zwischen den Leistungspaketen „Trust Start“, „Trust Build“ sowie „Trust Impact“ wählen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber Add-Ons, wie „Trust Social Media“, hinzubuchen.Maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs des bzw. der von der Auftragnehmerin zu erstellenden Videos sowie etwaiger hinzugebuchter Add-Ons sind ausschließlich die im Auftragsangebot ausdrücklich definierten Leistungen.Sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst die vereinbarte Vergütung eine Korrekturschleife im Rahmen der Postproduktion des jeweiligen Videos. Eine Korrekturschleife umfasst geringfügige Änderungen innerhalb des bereits abgestimmten Konzepts, insbesondere Anpassungen von Schnitt, Bildauswahl, Texteinblendungen, Musik oder grafischen Elementen. Änderungen, die über geringfügige Anpassungen hinausgehen, insbesondere Änderungen am Konzept, am Drehkonzept, an der Struktur des Videos oder nachträgliche inhaltliche Erweiterungen, gelten als Zusatzleistungen gemäß § 6 Absatz 5 der AGB und werden gesondert vergütet. Korrekturwünsche sind vom Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bereitstellung des jeweiligen Videos mitzuteilen.Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erbringung einzelner Leistungen geeigneter und sorgfältig ausgewählter Dritter zu bedienen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragnehmerin bei der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen in angemessener Weise zu unterstützen (nachfolgend: „Mitwirkungspflichten“). Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige, vollständige und unentgeltliche Bereitstellung sämtlicher für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Konzepte, Unterlagen, Texte, Materialien, sonstige Corporate-Design-Vorgaben, Daten, technischen Voraussetzungen, Zugänge sowie Zugangsdaten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Informationen richtig, vollständig und aktuell sind.Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich vereinbarte Leistungs- und Ausführungsfristen angemessen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Verzögerungen, Leistungseinschränkungen oder Mehrkosten, die auf der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen.
§ 5 Gewährleistung; Verjährung
Es gelten die gesetzliche Gewährleistungsrechte.Gewährleistungsansprüche verjähren – außer bei Arglist oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften – innerhalb von 1 Jahr ab Abnahme.
§ 6 Abnahme
Die Abnahme der von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.Nach Fertigstellung des Videos zeigt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber die Abnahmebereitschaft an, insbesondere durch Bereitstellung des Videos zum Download oder durch Übermittlung der Videodatei in vereinbarter digitaler Form.
Das Video gilt insbesondere als abgenommen, wenn der Auftraggeber das Video veröffentlicht oder anderweitig nutzt oder innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist die Abnahme nicht wegen eines wesentlichen Mangels verweigert.
§ 7 Vergütung
Der Auftraggeber zahlt abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang und der Vertragslaufzeit einen Gesamtbetrag an die Auftragnehmerin (nachfolgend: „Vergütung“).
Die Vergütung ist zu 50 % bei Vertragsbeginn fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung auf das Geschäftskonto der Auftragnehmerin zu überweisen. Die Vorleistungspflicht trägt dem berechtigten Interesse der Auftragnehmerin an Planungssicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Disposition personeller, zeitlicher und sachlicher Ressourcen, Rechnung. Die restlichen 50 % der Vergütung sind bei Abnahme des Werkes fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abnahme auf das Geschäftskonto der Auftragnehmerin zu überweisen.
Eine Ratenzahlung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die Höhe und Fälligkeit der Raten bestimmen sich nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Zahlungsplan.Add-Ons (§ 6 Absatz 4 der AGB), Zusatzleistungen (§ 6 Absatz 5 der AGB) sowie Neben- und Reisekosten (§ 6 Absatz 6 der AGB) werden gesondert vergütet.
§ 8 Zahlungsverzug des Auftraggebers
Der Auftraggeber gerät mit der Zahlung der Vergütung gemäß § 7 der Besonderen Geschäftsbedingungen in Verzug, wenn der Betrag nicht innerhalb der vorgesehenen Zahlungsfrist auf dem Geschäftskonto der Auftragnehmerin eingegangen ist. Im Falle des Verzugs ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere etwaiger Verzugsschäden, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§ 9 Geistiges Eigentum
Die Auftragnehmerin räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem produzierten Video bzw. an den produzierten Videos zu Marketing-, Werbe- und Kommunikationszwecken ein.Die Herausgabe von Rohmaterial, Projektdateien oder offenen Arbeitsdateien ist nicht geschuldet, sofern die Parteien dies nicht ausdrücklich vereinbart haben.
Sofern die Produktion eines Videos vereinbart wurde, in dem Personen auftreten sollen (z. B. ein Kunden-Videotestimonial), erfolgt die Auswahl der im Video auftretenden Personen durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die im Video auftretenden Personen ihre Einwilligung zur Aufnahme sowie zur Nutzung der Bild- und Tonaufnahmen für die vereinbarten Zwecke erteilt haben. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.Die Auftragnehmerin bleibt berechtigt, das produzierte Video sowie Ausschnitte daraus zu eigenen Referenz- und Präsentationszwecken zu nutzen, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, in Präsentationen sowie in Showreels, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Auftraggebers oder der im Video auftretenden Personen verletzt werden.
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Besondere Geschäftsbedingungen
der Christiansen, Lasse und Sumono, Lorine GbR
für „Webdesign” (Web Start & Web Build)
Stand: 16.03.2026
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§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „Geschäftsbedingungen“) zwischen der Christiansen, Lasse und Sumono, Lorine GbR, Waldecker Straße 18, 60433 Frankfurt am Main, Deutschland (nachfolgend: „Auftragnehmerin“) und dem Auftraggeber (nachfolgend: „Auftraggeber“, Auftragnehmerin und Auftraggeber nachfolgend jeweils einzeln „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien und gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, deren Vertragsgegenstand „Webdesign“ ist.Die Besonderen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine oder Besondere Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Die Besonderen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB.
§ 2 Vertragsgegenstand; Vertragslaufzeit
Gegenstand dieses Vertrags ist die Konzeption, Gestaltung, Konfiguration sowie technische Umsetzung einer Website für den Auftraggeber durch die Auftragnehmerin.Sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart ist, beginnt der Vertrag mit Vertragsunterzeichnung durch beide Parteien (nachfolgend: „Vertragsbeginn“). Der Vertrag wird für die vereinbarte Laufzeit geschlossen (nachfolgend: „Vertragslaufzeit“). Sofern keine Laufzeit vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit von einem Monat (nachfolgend: „Mindestlaufzeit“).
§ 3 Leistungen der Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin erbringt für den Auftraggeber Leistungen in den Bereichen Konzeption, Gestaltung, Konfiguration und technischer Umsetzung einer Website für den Internetauftritt des Auftraggebers (nachfolgend: „Leistungen“). Der Auftraggeber kann zwischen den Leistungspaketen „Web Start“ und „Web Build“ wählen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber die Add-Ons „Unterseite“, „Text-Content“, „Foto-Content“ sowie „Web-Betreuung“ hinzubuchen.Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang der von der Auftragnehmerin zu erstellenden Website sowie etwaiger hinzugebuchter Add-Ons sind ausschließlich die im jeweiligen Auftragsangebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen.
Der Auftraggeber stellt sämtliche zur Erstellung der Website erforderlichen Inhalte vollständig und rechtzeitig in digitaler Form zur Verfügung und gewährleistet, dass diese keine Rechte Dritter verletzen. Eine rechtliche und inhaltliche Prüfung durch die Auftragnehmerin erfolgt nicht.Die Leistungen der Auftragnehmerin umfassen insbesondere die konzeptionelle Planung der Website, die Erstellung von Wireframes, die Gestaltung der Website entsprechend der visuellen Identität des Auftraggebers sowie die technische Umsetzung der vereinbarten Website-Struktur. Die Website wird entsprechend einem vom Auftraggeber freigegebenen Gestaltungskonzept in einem vereinbarten Programm- und Datenformat erstellt und betriebsbereit in einem vom Auftraggeber bereitgestellten oder gesondert vereinbarten Hosting-Umfeld zur Verfügung gestellt.
Hosting-Leistungen sowie Leistungen zur Wartung, Pflege oder Datensicherung der Website sind von der Auftragnehmerin – sofern nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart – nicht geschuldet. Gleiches gilt insbesondere für Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO) sowie für die Herausgabe des Source-Codes oder der Projekt-Originaldateien.Sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist im Rahmen der Leistungsphasen „Wireframe“ und „Design“ jeweils eine kostenfreie Korrekturschleife enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst geringfügige Änderungen innerhalb des bereits abgestimmten Konzepts, insbesondere Änderungen an Layout, Gestaltungselementen oder Anordnung einzelner Inhalte. Änderungen, die über geringfügige Anpassungen hinausgehen, insbesondere am Gestaltungskonzept, an der Struktur der Website oder nachträgliche Erweiterungen des Leistungsumfangs, gelten als Zusatzleistungen gemäß § 6 Absatz 5 der AGB und werden gesondert vergütet. Korrekturwünsche sind vom Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vorlage der jeweiligen Entwurfsfassung mitzuteilen.Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erbringung einzelner Leistungen geeigneter und sorgfältig ausgewählter Dritter zu bedienen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragnehmerin bei der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen in angemessener Weise zu unterstützen (nachfolgend: „Mitwirkungspflichten“). Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige, vollständige und unentgeltliche Bereitstellung sämtlicher für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Konzepte, Unterlagen, Texte, Materialien, sonstige Corporate-Design-Vorgaben, Daten, technischen Voraussetzungen, Zugänge sowie Zugangsdaten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Informationen richtig, vollständig und aktuell sind.Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich vereinbarte Leistungs- und Ausführungsfristen angemessen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Verzögerungen, Leistungseinschränkungen oder Mehrkosten, die auf der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen.
§ 5 Gewährleistung; Verjährung
Es gelten die gesetzliche Gewährleistungsrechte.Gewährleistungsansprüche verjähren – außer bei Arglist oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften – innerhalb von 1 Jahr ab Abnahme.§ 6 Abnahme
Die Abnahme der von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.Nach Fertigstellung der Website zeigt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber die Abnahmebereitschaft an, insbesondere durch Bereitstellung der Website auf einem vom Auftraggeber zugänglich gemachten Server oder auf sonstige, gesondert vereinbarte Art und Weise.Die Website gilt insbesondere als abgenommen, wenn
der Auftraggeber die Website nutzt oder innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist die Abnahme nicht wegen eines wesentlichen Mangels verweigert.
§ 7 Vergütung
Der Auftraggeber zahlt abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang und der Vertragslaufzeit einen Gesamtbetrag an die Auftragnehmerin (nachfolgend: „Vergütung“).
Die Vergütung ist zu 50 % bei Vertragsbeginn fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung auf das Geschäftskonto der Auftragnehmerin zu überweisen.
Die Vorleistungspflicht trägt dem berechtigten Interesse der Auftragnehmerin an Planungssicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Disposition personeller, zeitlicher und sachlicher Ressourcen, Rechnung.
Die restlichen 50 % der Vergütung sind bei Abnahme des Werkes fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abnahme auf das Geschäftskonto der Auftragnehmerin zu überweisen.Eine Ratenzahlung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die Höhe und Fälligkeit der Raten bestimmen sich nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Zahlungsplan.Add-Ons (§ 6 Absatz 4 der AGB), Zusatzleistungen (§ 6 Absatz 5 der AGB) sowie Neben- und Reisekosten (§ 6 Absatz 6 der AGB) werden gesondert vergütet.
§ 8 Zahlungsverzug des Auftraggebers
Der Auftraggeber gerät mit der Zahlung der Vergütung gemäß § 7 der Besonderen Geschäftsbedingungen in Verzug, wenn der Betrag nicht innerhalb der vorgesehenen Zahlungsfrist auf dem Geschäftskonto der Auftragnehmerin eingegangen ist.
Im Falle des Verzugs ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.
Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere etwaiger Verzugsschäden, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§ 9 Geistiges Eigentum
Die Auftragnehmerin räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der im Rahmen dieses Vertrags erstellten Website für eigene geschäftliche Zwecke ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die Website im Internet zu veröffentlichen, öffentlich zugänglich zu machen und für Marketing-, Kommunikations- und Präsentationszwecke zu nutzen.
Die Herausgabe von offenen Arbeitsdateien, Projektdateien, Layout- oder Design-Originaldateien (z. B. Design- oder Entwicklungsdateien) sowie von Source-Code ist nicht geschuldet, sofern die Parteien dies nicht ausdrücklich vereinbart haben.Soweit im Rahmen der Website Drittinhalte (insbesondere Bilder, Videos, Schriftarten, Plugins oder Software-Komponenten) verwendet werden, gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Rechteinhaber.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
Die Auftragnehmerin bleibt berechtigt, die erstellte Website sowie Ausschnitte daraus zu eigenen Referenz- und Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, in Präsentationen oder in Portfolios, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Auftraggebers verletzt werden.
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der Christiansen, Lasse und Sumono, Lorine GbR | Stand: 16.03.2026
***§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „AGB“ oder „Geschäftsbedingungen“) zwischen der Christiansen, Lasse und Sumono, Lorine GbR, Waldecker Straße 18, 60433 Frankfurt am Main, Deutschland (nachfolgend: „Auftragnehmerin“) und dem Auftraggeber (nachfolgend: „Auftraggeber“, Auftragnehmerin und Auftraggeber nachfolgend jeweils einzeln „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien und gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
Sämtliche Angebote der Auftragnehmerin (z. B. auf ihrer Website, auf ihren Social-Media-Profilen, in Präsentationen oder in Auftragsangeboten) sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber.Der Vertrag kommt durch Auftragserteilung durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch die Auftragnehmerin zustande.
§ 3 Leistungen der Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen in den Bereichen Branding, Videoproduktion, Webdesign sowie im Bereich der Gestaltung von Marketing- und Kommunikationsmaterialien. Der Auftraggeber kann hierbei zwischen verschiedenen Leistungspaketen wählen.Über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinaus kann der Auftraggeber zusätzliche Module oder optionale Erweiterungen hinzubuchen (nachfolgend: „Add-Ons“).Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erbringung einzelner Leistungen geeigneter und sorgfältig ausgewählter Dritter zu bedienen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragnehmerin bei der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen in angemessener Weise zu unterstützen (nachfolgend: „Mitwirkungspflichten“). Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige, vollständige und unentgeltliche Bereitstellung sämtlicher für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Konzepte, Texte, Materialien, sonstige Corporate-Design-Vorgaben, Daten, technischen Voraussetzungen, Zugänge sowie Zugangsdaten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Informationen richtig, vollständig und aktuell sind.Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich vereinbarte Leistungs- und Ausführungsfristen angemessen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Verzögerungen, Leistungseinschränkungen oder Mehrkosten, die auf der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen.
§ 5 Preise, Abrechnung und Zahlungsmittel
Die in den Angeboten der Auftragnehmerin (z. B. auf der Website, auf Social-Media-Profilen, in Präsentationen oder in Auftragsangeboten) angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen werden von der Auftragnehmerin per E-Mail an die vom Auftraggeber angegebenen Kontaktdaten übermittelt. Die Rechnung gilt am Tag der Versendung der E-Mail als zugegangen. Alle Zahlungen sind ohne Abzug auf das von der Auftragnehmerin in den Rechnungen angegebene Geschäftskonto zu leisten. Zulässige Zahlungsmittel sind SEPA-Lastschrift sowie die Zahlung auf Rechnung. Andere Zahlungsmittel werden nicht akzeptiert.
§ 6 Vergütung; weitere Kosten
Der Auftraggeber zahlt abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang und der Vertragslaufzeit einen einmaligen Gesamtbetrag an die Auftragnehmerin (nachfolgend: „Vergütung“).
Sofern zwischen den Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist die Vergütung bei Vertragsbeginn in voller Höhe fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung auf das Geschäftskonto der Auftragnehmerin zu überweisen. Die Vorleistungspflicht trägt dem berechtigten Interesse der Auftragnehmerin an Planungssicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Disposition personeller, zeitlicher und sachlicher Ressourcen, Rechnung.
Eine Ratenzahlung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die Höhe und Fälligkeit der Raten bestimmen sich nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Zahlungsplan. Sofern kein Zahlungsplan vereinbart wurde, ist die erste Rate innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung fällig. Die weiteren Raten werden jeweils einen Monat nach Fälligkeit der vorhergehenden Rate fällig.
Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs sind, jedoch als zusätzliche Module oder optionale Erweiterungen gebucht werden können („Add-Ons“), werden gesondert vergütet. Art, Umfang und Vergütung der Add-Ons ergeben sich aus dem jeweiligen Auftragsangebot oder einer sonstigen gesonderten Vereinbarung. Die Vergütung der Add-Ons ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Leistungen, die über den ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen und eine zusätzliche eigene Tätigkeit der Auftragnehmerin erfordern (nachfolgend: „Zusatzleistungen“), werden ebenfalls gesondert vergütet. Zusatzleistungen liegen insbesondere vor bei nachträglichen Änderungs- oder Erweiterungswünschen des Auftraggebers, zusätzlichen Designarbeiten, strukturellen Anpassungen/Erweiterungen oder sonstigen Leistungen, die nicht vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.
Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand auf Grundlage eines Stundensatzes von 120 EUR zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber vor Durchführung der Zusatzleistungen über den voraussichtlichen Mehraufwand informieren. Die Ausführung erfolgt erst nach entsprechender Beauftragung in Textform. Die Vergütung der Zusatzleistungen ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Entstehen der Auftragnehmerin im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags Aufwendungen, die keine Vergütung für eine eigene Leistung darstellen, sondern insbesondere an Dritte zu zahlende oder sonstige erforderliche Auslagen betreffen (nachfolgend: „Nebenkosten“), sind diese vom Auftraggeber gesondert zu erstatten. Hierzu zählen insbesondere Kosten für Fremdleistungen Dritter, Produktions- und Druckkosten, Kosten für Modelle sowie Bild-, Video- oder Audiomaterial, Lizenzgebühren sowie sonstige Aufwendungen für den Erwerb oder die Einräumung von Nutzungsrechten Dritter. Nebenkosten werden dem Auftraggeber vor Auslösung angezeigt und nur nach dessen Freigabe in Textform beauftragt, sofern sie nicht bereits im Auftragsangebot ausdrücklich vorgesehen sind. Reise- und Übernachtungskosten sowie sonstige Spesen (nachfolgend: „Reisekosten“) werden ebenfalls gesondert erstattet, sofern sie zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich und zuvor abgestimmt wurden. Nebenkosten und Reisekosten werden nach tatsächlichem Anfall auf Nachweis abgerechnet und sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des jeweiligen Nachweises zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde.
§ 7 Haftung
Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie;für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin beruhen; sowiefür Schäden, die auf der fahrlässigen Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflichten“), beruhen, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu erwartenden Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen.§ 8 Verschwiegenheitspflicht. Die Parteien sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht auch über die Beendigung der Vertragsbeziehung hinaus.Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Leistungserbringung überlassenen und bekanntgewordenen vertraulichen Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Daten, Unterlagen, Inhalte, Geschäftsgeheimnisse und sonstiges Know-how, der jeweils anderen Partei (nachfolgend: „vertrauliche Informationen“) streng vertraulich zu behandeln und ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der anderen Partei keinem Dritten gegenüber zu offenbaren oder weiterzugeben. Erlaubt ist die Offenbarung oder Weitergabe, soweit es zur Leistungserbringung erforderlich ist.Die Verpflichtung gemäß Absatz 1 gilt nicht für solche vertraulichen Informationen, dieohne eine Verletzung dieser Verschwiegenheitsvereinbarung zum Zeitpunkt der Offenbarung bereits öffentlich bekannt sind; oderdie jeweilige Partei aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenlegen muss.Erlaubt ist die Weitergabe an gesetzlich zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtete Dritte (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater).
§ 9 Arbeitsergebnisse
Sofern zwischen den Parteien oder in den Besonderen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist, verbleiben sämtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte und sonstige Rechte an geistigem Eigentum, an allen im Rahmen des Vertrags durch die Auftragnehmerin bereitgestellten Informationen, Materialien, Konzepten, Methoden, Unterlagen sowie sonstigen Arbeitsergebnissen ausschließlich bei der Auftragnehmerin.Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die in Absatz 1 genannten Inhalte und Arbeitsergebnisse für andere als die vertraglich ausdrücklich vorgesehenen Zwecke zu verwenden.
§ 10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Auftraggeber ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder wird von der Auftragnehmerin nicht bestritten.Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und der Gegenanspruch unbestritten oder entscheidungsreif ist.
§ 11 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Auftragnehmerin hat das Recht, die AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die geplanten Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Auftraggebers zu der Änderung der AGB gilt als erteilt, wenn er der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerspricht.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.Widerspricht der Auftraggeber der Änderung der AGB form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Die Auftragnehmerin behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis zu kündigen.Eine Änderung der AGB mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers ist jederzeit möglich.§ 12 Schlussbestimmungen
Im Falle der Unwirksamkeit oder Teilunwirksamkeit einer dieser Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Eine unwirksame oder teilunwirksame Geschäftsbedingung ist durch eine Geschäftsbedingung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sind die Gerichte in Frankfurt am Main ausschließlich zuständig, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
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Besondere Geschäftsbedingungen
der Christiansen, Lasse und Sumono, Lorine GbR
für „Branding” (Brand Start, Brand Build, Brand Impact & ReBrand)
Stand: 16.03.2026
***§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „Geschäftsbedingungen“) zwischen der Christiansen, Lasse und Sumono, Lorine GbR, Waldecker Straße 18, 60433 Frankfurt am Main, Deutschland (nachfolgend: „Auftragnehmerin“) und dem Auftraggeber (nachfolgend: „Auftraggeber“, Auftragnehmerin und Auftraggeber nachfolgend jeweils einzeln „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien und gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, deren Vertragsgegenstand „Branding“ ist.
Die Besonderen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine oder Besondere Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Die Besonderen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB.
§ 2 Vertragsgegenstand; Vertragslaufzeit
Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Leistungen im Bereich Markenstrategie (nachfolgend: „Brand Strategy“) sowie die Erstellung von Markendesign (nachfolgend: „Brand Design“) durch die Auftragnehmerin für den Auftraggeber.Sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart ist, beginnt der Vertrag mit Vertragsunterzeichnung durch beide Parteien (nachfolgend: „Vertragsbeginn“). Der Vertrag wird für die vereinbarte Laufzeit geschlossen (nachfolgend: „Vertragslaufzeit“). Sofern keine Laufzeit vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit von einem Monat (nachfolgend: „Mindestlaufzeit“).
§ 3 Leistungen der Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin erbringt für den Auftraggeber Leistungen in den Bereichen Markenstrategie sowie Markendesign (nachfolgend: „Leistungen“).
Der Auftraggeber kann zwischen den Leistungspaketen „Brand Start“, „Brand Build“, „Brand Impact“ sowie „ReBrand“ wählen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber die Add-Ons „Brand Clarity Sprint“, „Homepage Impact“, sowie weitere Add-Ons hinzubuchen.
Maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs des bzw. der von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen sowie etwaiger hinzugebuchter Add-Ons sind ausschließlich die im Auftragsangebot ausdrücklich definierten Leistungen.Die Leistungen im Bereich der Brandstrategie erfolgen als Dienstleistungen (nachfolgend: „Dienstleistungen“). Die Auftragnehmerin schuldet insoweit die fachgerechte Beratung, Analyse und konzeptionelle Entwicklung von Markenstrategien. Die Auftragnehmerin ist in der Organisation und Durchführung der Dienstleistungserbringung frei und unterliegt insoweit keinen Weisungen des Auftraggebers. Die Leistungen im Bereich der Markenstrategie sind mit der ordnungsgemäßen Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen erbracht. Die Auftragnehmerin schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die erfolgreiche Umsetzung oder Implementierung der Maßnahmen beim Auftraggeber.
Die Leistungen im Bereich Brand Design erfolgen als Werkleistungen (nachfolgend: „Werkleistungen“). Die Auftragnehmerin erbringt insoweit gestalterische Leistungen zur visuellen Ausarbeitung der Marke, insbesondere durch Entwicklung von Gestaltungselementen wie Logo, Typografie, Farbwelt, grafischen Elementen oder Anwendungsbeispielen. Geschuldet ist die Erstellung der im Auftragsangebot vereinbarten Gestaltungsergebnisse.Sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist im Bereich Brand Design eine kostenfreie Korrekturschleife im Rahmen der Konzeptionsphase, der Designphase sowie der Finalisierungsphase enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst geringfügige Änderungen innerhalb des bereits abgestimmten Konzepts, insbesondere Änderungen an grafischen Gestaltungselementen, Typografie, Farbgestaltung, Layout oder einzelnen Anwendungsbeispielen. Änderungen, die über geringfügige Anpassungen hinausgehen, insbesondere Änderungen am zugrunde liegenden Markenkonzept, an der Markenpositionierung oder an wesentlichen Gestaltungsgrundlagen, sowie nachträgliche Erweiterungen des Leistungsumfangs, gelten als Zusatzleistungen gemäß § 6 Absatz 5 der AGB und werden gesondert vergütet. Korrekturwünsche sind vom Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vorlage der jeweiligen Entwurfsfassung mitzuteilen.Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erbringung einzelner Leistungen geeigneter und sorgfältig ausgewählter Dritter zu bedienen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragnehmerin bei der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen in angemessener Weise zu unterstützen (nachfolgend: „Mitwirkungspflichten“). Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige, vollständige und unentgeltliche Bereitstellung sämtlicher für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Konzepte, Texte, Materialien, sonstige Corporate-Design-Vorgaben, Daten, technischen Voraussetzungen, Zugänge sowie Zugangsdaten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Informationen richtig, vollständig und aktuell sind.Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich vereinbarte Leistungs- und Ausführungsfristen angemessen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Verzögerungen, Leistungseinschränkungen oder Mehrkosten, die auf der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen.
§ 5 Gewährleistung; Verjährung
Soweit die Auftragnehmerin Werkleistungen schuldet, gelten die gesetzliche Gewährleistungsrechte.Gewährleistungsansprüche verjähren – außer bei Arglist oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften – innerhalb von 1 Jahr ab Abnahme.§ 6 Abnahme
Die Abnahme gilt ausschließlich für Werkleistungen der Auftragnehmerin. Die Abnahme der von der Auftragnehmerin erbrachten Werkleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Nach Fertigstellung der geschuldeten Werkleistungen zeigt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber die Abnahmebereitschaft an, insbesondere durch Übermittlung der Gestaltungsergebnisse, des Brand Books oder der vereinbarten Designunterlagen in digitaler Form.Die Werkleistungen gelten insbesondere als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Gestaltungsergebnisse nutzt oder veröffentlicht oder innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist die Abnahme nicht wegen eines wesentlichen Mangels verweigert.
§ 7 Vergütung
Der Auftraggeber zahlt abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang und der Vertragslaufzeit einen Gesamtbetrag an die Auftragnehmerin (nachfolgend: „Vergütung“).
Die Vergütung ist zu 50 % bei Vertragsbeginn fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung auf das Geschäftskonto der Auftragnehmerin zu überweisen. Die Vorleistungspflicht trägt dem berechtigten Interesse der Auftragnehmerin an Planungssicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Disposition personeller, zeitlicher und sachlicher Ressourcen, Rechnung. Die restlichen 50 % der Vergütung sind nach Erbringung der Dienstleistungen bzw. bei Abnahme des Werkes fällig und sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Dienstleistungserbringung bzw. Abnahme auf das Geschäftskonto der Auftragnehmerin zu überweisen.Eine Ratenzahlung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die Höhe und Fälligkeit der Raten bestimmen sich nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Zahlungsplan.Add-Ons (§ 6 Absatz 4 der AGB), Zusatzleistungen (§ 6 Absatz 5 der AGB) sowie Neben- und Reisekosten (§ 6 Absatz 6 der AGB) werden gesondert vergütet.
§ 8 Zahlungsverzug des Auftraggebers
Der Auftraggeber gerät mit der Zahlung der Vergütung gemäß § 7 der Besonderen Geschäftsbedingungen in Verzug, wenn der Betrag nicht innerhalb der vorgesehenen Zahlungsfrist auf dem Geschäftskonto der Auftragnehmerin eingegangen ist. Im Falle des Verzugs ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere etwaiger Verzugsschäden, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§ 9 Geistiges Eigentum
Die Auftragnehmerin räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen der Leistungen im Bereich Brand Design erstellten Gestaltungsergebnissen, insbesondere an Logos, grafischen Gestaltungselementen, Farb- und Typografiekonzepten, für eigene geschäftliche Zwecke ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die Gestaltungsergebnisse in allen bekannten und zukünftigen Medien zu verwenden, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen sowie für Marketing-, Kommunikations- und Unternehmenszwecke zu nutzen.
Die Herausgabe von offenen Arbeitsdateien, Projektdateien oder Layout-Originaldateien (z. B. Design- oder Entwicklungsdateien) ist nicht geschuldet, sofern die Parteien dies nicht ausdrücklich vereinbart haben.Soweit im Rahmen der Leistungen Drittinhalte (insbesondere Schriftarten, Bilder, Grafiken oder sonstige Designelemente) verwendet werden, gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Rechteinhaber.Die Auftragnehmerin bleibt berechtigt, die im Rahmen des Projekts entstandenen Gestaltungsergebnisse zu eigenen Referenz- und Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, in Präsentationen oder in Portfolios, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Auftraggebers verletzt werden.
***Besondere Geschäftsbedingungen
der Christiansen, Lasse und Sumono, Lorine GbR
für „Videoproduktion” (Trust Start, Trust Build & Trust Impact)
Stand: 16.03.2026
***§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „Geschäftsbedingungen“) zwischen der Christiansen, Lasse und Sumono, Lorine GbR, Waldecker Straße 18, 60433 Frankfurt am Main, Deutschland (nachfolgend: „Auftragnehmerin“) und dem Auftraggeber (nachfolgend: „Auftraggeber“, Auftragnehmerin und Auftraggeber nachfolgend jeweils einzeln „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien und gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, deren Vertragsgegenstand „Videoproduktion“ ist.
Die Besonderen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine oder Besondere Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.Die Besonderen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB.
§ 2 Vertragsgegenstand; Vertragslaufzeit
Gegenstand dieses Vertrags ist die Konzeption, Planung und Produktion einschließlich Postproduktion von Videos durch die Auftragnehmerin für den Auftraggeber.Sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart ist, beginnt der Vertrag mit Vertragsunterzeichnung durch beide Parteien (nachfolgend: „Vertragsbeginn“). Der Vertrag wird für die vereinbarte Laufzeit geschlossen (nachfolgend: „Vertragslaufzeit“). Sofern keine Laufzeit vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit von einem Monat (nachfolgend: „Mindestlaufzeit“).
§ 3 Leistungen der Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin erbringt für den Auftraggeber Leistungen in den Bereichen Konzeption und Planung von Videos sowie Videoproduktion einschließlich Postproduktion (nachfolgend: „Leistungen“).
Der Auftraggeber kann zwischen den Leistungspaketen „Trust Start“, „Trust Build“ sowie „Trust Impact“ wählen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber Add-Ons, wie „Trust Social Media“, hinzubuchen.Maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs des bzw. der von der Auftragnehmerin zu erstellenden Videos sowie etwaiger hinzugebuchter Add-Ons sind ausschließlich die im Auftragsangebot ausdrücklich definierten Leistungen.Sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst die vereinbarte Vergütung eine Korrekturschleife im Rahmen der Postproduktion des jeweiligen Videos. Eine Korrekturschleife umfasst geringfügige Änderungen innerhalb des bereits abgestimmten Konzepts, insbesondere Anpassungen von Schnitt, Bildauswahl, Texteinblendungen, Musik oder grafischen Elementen. Änderungen, die über geringfügige Anpassungen hinausgehen, insbesondere Änderungen am Konzept, am Drehkonzept, an der Struktur des Videos oder nachträgliche inhaltliche Erweiterungen, gelten als Zusatzleistungen gemäß § 6 Absatz 5 der AGB und werden gesondert vergütet. Korrekturwünsche sind vom Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bereitstellung des jeweiligen Videos mitzuteilen.Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erbringung einzelner Leistungen geeigneter und sorgfältig ausgewählter Dritter zu bedienen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragnehmerin bei der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen in angemessener Weise zu unterstützen (nachfolgend: „Mitwirkungspflichten“). Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige, vollständige und unentgeltliche Bereitstellung sämtlicher für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Konzepte, Unterlagen, Texte, Materialien, sonstige Corporate-Design-Vorgaben, Daten, technischen Voraussetzungen, Zugänge sowie Zugangsdaten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Informationen richtig, vollständig und aktuell sind.Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich vereinbarte Leistungs- und Ausführungsfristen angemessen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Verzögerungen, Leistungseinschränkungen oder Mehrkosten, die auf der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen.
§ 5 Gewährleistung; Verjährung
Es gelten die gesetzliche Gewährleistungsrechte.Gewährleistungsansprüche verjähren – außer bei Arglist oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften – innerhalb von 1 Jahr ab Abnahme.
§ 6 Abnahme
Die Abnahme der von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.Nach Fertigstellung des Videos zeigt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber die Abnahmebereitschaft an, insbesondere durch Bereitstellung des Videos zum Download oder durch Übermittlung der Videodatei in vereinbarter digitaler Form.
Das Video gilt insbesondere als abgenommen, wenn der Auftraggeber das Video veröffentlicht oder anderweitig nutzt oder innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist die Abnahme nicht wegen eines wesentlichen Mangels verweigert.
§ 7 Vergütung
Der Auftraggeber zahlt abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang und der Vertragslaufzeit einen Gesamtbetrag an die Auftragnehmerin (nachfolgend: „Vergütung“).
Die Vergütung ist zu 50 % bei Vertragsbeginn fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung auf das Geschäftskonto der Auftragnehmerin zu überweisen. Die Vorleistungspflicht trägt dem berechtigten Interesse der Auftragnehmerin an Planungssicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Disposition personeller, zeitlicher und sachlicher Ressourcen, Rechnung. Die restlichen 50 % der Vergütung sind bei Abnahme des Werkes fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abnahme auf das Geschäftskonto der Auftragnehmerin zu überweisen.
Eine Ratenzahlung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die Höhe und Fälligkeit der Raten bestimmen sich nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Zahlungsplan.Add-Ons (§ 6 Absatz 4 der AGB), Zusatzleistungen (§ 6 Absatz 5 der AGB) sowie Neben- und Reisekosten (§ 6 Absatz 6 der AGB) werden gesondert vergütet.
§ 8 Zahlungsverzug des Auftraggebers
Der Auftraggeber gerät mit der Zahlung der Vergütung gemäß § 7 der Besonderen Geschäftsbedingungen in Verzug, wenn der Betrag nicht innerhalb der vorgesehenen Zahlungsfrist auf dem Geschäftskonto der Auftragnehmerin eingegangen ist. Im Falle des Verzugs ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere etwaiger Verzugsschäden, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§ 9 Geistiges Eigentum
Die Auftragnehmerin räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem produzierten Video bzw. an den produzierten Videos zu Marketing-, Werbe- und Kommunikationszwecken ein.Die Herausgabe von Rohmaterial, Projektdateien oder offenen Arbeitsdateien ist nicht geschuldet, sofern die Parteien dies nicht ausdrücklich vereinbart haben.
Sofern die Produktion eines Videos vereinbart wurde, in dem Personen auftreten sollen (z. B. ein Kunden-Videotestimonial), erfolgt die Auswahl der im Video auftretenden Personen durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die im Video auftretenden Personen ihre Einwilligung zur Aufnahme sowie zur Nutzung der Bild- und Tonaufnahmen für die vereinbarten Zwecke erteilt haben. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.Die Auftragnehmerin bleibt berechtigt, das produzierte Video sowie Ausschnitte daraus zu eigenen Referenz- und Präsentationszwecken zu nutzen, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, in Präsentationen sowie in Showreels, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Auftraggebers oder der im Video auftretenden Personen verletzt werden.
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Besondere Geschäftsbedingungen
der Christiansen, Lasse und Sumono, Lorine GbR
für „Webdesign” (Web Start & Web Build)
Stand: 16.03.2026
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§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „Geschäftsbedingungen“) zwischen der Christiansen, Lasse und Sumono, Lorine GbR, Waldecker Straße 18, 60433 Frankfurt am Main, Deutschland (nachfolgend: „Auftragnehmerin“) und dem Auftraggeber (nachfolgend: „Auftraggeber“, Auftragnehmerin und Auftraggeber nachfolgend jeweils einzeln „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien und gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, deren Vertragsgegenstand „Webdesign“ ist.Die Besonderen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine oder Besondere Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Die Besonderen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB.
§ 2 Vertragsgegenstand; Vertragslaufzeit
Gegenstand dieses Vertrags ist die Konzeption, Gestaltung, Konfiguration sowie technische Umsetzung einer Website für den Auftraggeber durch die Auftragnehmerin.Sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart ist, beginnt der Vertrag mit Vertragsunterzeichnung durch beide Parteien (nachfolgend: „Vertragsbeginn“). Der Vertrag wird für die vereinbarte Laufzeit geschlossen (nachfolgend: „Vertragslaufzeit“). Sofern keine Laufzeit vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit von einem Monat (nachfolgend: „Mindestlaufzeit“).
§ 3 Leistungen der Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin erbringt für den Auftraggeber Leistungen in den Bereichen Konzeption, Gestaltung, Konfiguration und technischer Umsetzung einer Website für den Internetauftritt des Auftraggebers (nachfolgend: „Leistungen“). Der Auftraggeber kann zwischen den Leistungspaketen „Web Start“ und „Web Build“ wählen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber die Add-Ons „Unterseite“, „Text-Content“, „Foto-Content“ sowie „Web-Betreuung“ hinzubuchen.Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang der von der Auftragnehmerin zu erstellenden Website sowie etwaiger hinzugebuchter Add-Ons sind ausschließlich die im jeweiligen Auftragsangebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen.
Der Auftraggeber stellt sämtliche zur Erstellung der Website erforderlichen Inhalte vollständig und rechtzeitig in digitaler Form zur Verfügung und gewährleistet, dass diese keine Rechte Dritter verletzen. Eine rechtliche und inhaltliche Prüfung durch die Auftragnehmerin erfolgt nicht.Die Leistungen der Auftragnehmerin umfassen insbesondere die konzeptionelle Planung der Website, die Erstellung von Wireframes, die Gestaltung der Website entsprechend der visuellen Identität des Auftraggebers sowie die technische Umsetzung der vereinbarten Website-Struktur. Die Website wird entsprechend einem vom Auftraggeber freigegebenen Gestaltungskonzept in einem vereinbarten Programm- und Datenformat erstellt und betriebsbereit in einem vom Auftraggeber bereitgestellten oder gesondert vereinbarten Hosting-Umfeld zur Verfügung gestellt.
Hosting-Leistungen sowie Leistungen zur Wartung, Pflege oder Datensicherung der Website sind von der Auftragnehmerin – sofern nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart – nicht geschuldet. Gleiches gilt insbesondere für Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO) sowie für die Herausgabe des Source-Codes oder der Projekt-Originaldateien.Sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist im Rahmen der Leistungsphasen „Wireframe“ und „Design“ jeweils eine kostenfreie Korrekturschleife enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst geringfügige Änderungen innerhalb des bereits abgestimmten Konzepts, insbesondere Änderungen an Layout, Gestaltungselementen oder Anordnung einzelner Inhalte. Änderungen, die über geringfügige Anpassungen hinausgehen, insbesondere am Gestaltungskonzept, an der Struktur der Website oder nachträgliche Erweiterungen des Leistungsumfangs, gelten als Zusatzleistungen gemäß § 6 Absatz 5 der AGB und werden gesondert vergütet. Korrekturwünsche sind vom Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vorlage der jeweiligen Entwurfsfassung mitzuteilen.Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erbringung einzelner Leistungen geeigneter und sorgfältig ausgewählter Dritter zu bedienen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragnehmerin bei der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen in angemessener Weise zu unterstützen (nachfolgend: „Mitwirkungspflichten“). Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige, vollständige und unentgeltliche Bereitstellung sämtlicher für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Konzepte, Unterlagen, Texte, Materialien, sonstige Corporate-Design-Vorgaben, Daten, technischen Voraussetzungen, Zugänge sowie Zugangsdaten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Informationen richtig, vollständig und aktuell sind.Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich vereinbarte Leistungs- und Ausführungsfristen angemessen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Verzögerungen, Leistungseinschränkungen oder Mehrkosten, die auf der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen.
§ 5 Gewährleistung; Verjährung
Es gelten die gesetzliche Gewährleistungsrechte.Gewährleistungsansprüche verjähren – außer bei Arglist oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften – innerhalb von 1 Jahr ab Abnahme.§ 6 Abnahme
Die Abnahme der von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.Nach Fertigstellung der Website zeigt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber die Abnahmebereitschaft an, insbesondere durch Bereitstellung der Website auf einem vom Auftraggeber zugänglich gemachten Server oder auf sonstige, gesondert vereinbarte Art und Weise.Die Website gilt insbesondere als abgenommen, wenn
der Auftraggeber die Website nutzt oder innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist die Abnahme nicht wegen eines wesentlichen Mangels verweigert.
§ 7 Vergütung
Der Auftraggeber zahlt abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang und der Vertragslaufzeit einen Gesamtbetrag an die Auftragnehmerin (nachfolgend: „Vergütung“).
Die Vergütung ist zu 50 % bei Vertragsbeginn fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung auf das Geschäftskonto der Auftragnehmerin zu überweisen.
Die Vorleistungspflicht trägt dem berechtigten Interesse der Auftragnehmerin an Planungssicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Disposition personeller, zeitlicher und sachlicher Ressourcen, Rechnung.
Die restlichen 50 % der Vergütung sind bei Abnahme des Werkes fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abnahme auf das Geschäftskonto der Auftragnehmerin zu überweisen.Eine Ratenzahlung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die Höhe und Fälligkeit der Raten bestimmen sich nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Zahlungsplan.Add-Ons (§ 6 Absatz 4 der AGB), Zusatzleistungen (§ 6 Absatz 5 der AGB) sowie Neben- und Reisekosten (§ 6 Absatz 6 der AGB) werden gesondert vergütet.
§ 8 Zahlungsverzug des Auftraggebers
Der Auftraggeber gerät mit der Zahlung der Vergütung gemäß § 7 der Besonderen Geschäftsbedingungen in Verzug, wenn der Betrag nicht innerhalb der vorgesehenen Zahlungsfrist auf dem Geschäftskonto der Auftragnehmerin eingegangen ist.
Im Falle des Verzugs ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.
Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere etwaiger Verzugsschäden, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§ 9 Geistiges Eigentum
Die Auftragnehmerin räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der im Rahmen dieses Vertrags erstellten Website für eigene geschäftliche Zwecke ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die Website im Internet zu veröffentlichen, öffentlich zugänglich zu machen und für Marketing-, Kommunikations- und Präsentationszwecke zu nutzen.
Die Herausgabe von offenen Arbeitsdateien, Projektdateien, Layout- oder Design-Originaldateien (z. B. Design- oder Entwicklungsdateien) sowie von Source-Code ist nicht geschuldet, sofern die Parteien dies nicht ausdrücklich vereinbart haben.Soweit im Rahmen der Website Drittinhalte (insbesondere Bilder, Videos, Schriftarten, Plugins oder Software-Komponenten) verwendet werden, gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Rechteinhaber.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
Die Auftragnehmerin bleibt berechtigt, die erstellte Website sowie Ausschnitte daraus zu eigenen Referenz- und Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, in Präsentationen oder in Portfolios, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Auftraggebers verletzt werden.
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